AGB
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB von Nick (H)und Stern, Springe 8, 51597 Morsbach, gesetzlich vertreten durch die Inhaberinnen Marion Beer und Manuela Selbach (im Folgenden NHS genannt) gelten für alle unter § 2 beschriebenen einmaligen und fortlaufenden Leistungen von NHS und ihrer Internetdomain www.hnlbeer.de. Die AGB in der aktuellen Version sind spätestens mit der Inanspruchnahme der durch NHS offerierten Leistungen gültig und können jederzeit unter der o. g. Internetadresse online eingesehen und herunter geladen werden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform und Bestätigung durch NHS. Hierzu sind nur die Inhaberinnen berechtigt. Die Schriftform wird durch Brief, Fax oder Email gewahrt.
§ 2 Leistungen / Vertragsgegenstand
Das Ausbildungsangebot von NHS umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, Kurse, Seminare und Events. Diese beinhalten sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit den Inhaberinnen von NHS. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die NHS festgestellt. Ein Vorgespräch ist wichtig und notwendiger Bestandteil der Ausbildung. Eine Beratung per Telefon und Email ist nur mit Kunden möglich, deren Hund NHS bekannt ist. Die 10-er Karte ist nicht an Dritte übertragbar.
§ 3 Preise
Es gilt die bei der Auftragserteilung vereinbarte aktuelle Preisliste. Konditionen werden dem Kunden bei Auftragserteilung mitgeteilt und sind auf der Domain www.hnlbeer.de ersichtlich. Preiserhöhungen behält sich NHS jederzeit vor.
§ 4 Zahlung
Alle Ausbildungsangebote erfolgen durch Barzahlung oder Überweisung.
§ 5 Zahlungsverzug
Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so ist NHS auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, weitere Dienstleistungen abzulehnen.
§ 6 Vertragskündigung / Beratungsabbruch
Bei Trainingsabbruch durch den Kunden aus Gründen, die nicht von NHS zu vertreten sind, wird die vereinbarte Zahlung sofort in voller Höhe fällig.
§ 7 Trainingsorte
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Trainingsgelände von NHS. In Einzelfällen kann die Ausbildung auch an hiervon abweichenden Orten stattfinden. Für den Fall, dass die Ausbildung bei einem sogenannten Hausbesuch durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten und Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
§ 8 Absagen, Stornierungen, Verspätungen, Verlängerung der Beratungen
Nimmt der Kunde nicht an einem gebuchten Angebot oder einer gebuchten Einzelberatung teil und sagt nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn bei NHS ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen. Eine gültige Absage eines gebuchten Angebots ist telefonisch und/oder schriftlich möglich. Als Zeitpunkt zählt bei NHS. Ist ein Beratungspaket bei Ablauf der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten nicht beendet, verliert der Kunde den Anspruch auf Rückzahlung von Differenzbeträgen. Der Leistungsanspruch auf Beratung erlischt.
Stornierung durch NHS:
NHS behält sich vor (z. B. im Falle von Erkrankung der Angebotsleitung) angebotene Stunden /Leistungen abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die von ihnen bereits getätigten Zahlungen zurück. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche – aus welchem Grund auch immer – können nicht geltend gemacht werden. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Die Gründe für Absagen, Stornierung und Verspätungen können nicht berücksichtigt werden.
§ 9 Hundegesundheit
Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat. Chronische Erkrankungen sind der NHS bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, NHS über Besonderheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Ebenfalls ist NHS vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten. NHS ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.
§ 10 Haftung
Eine Haftung von NHS für Körper- und / oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung von NHS handelt und sich auf dem Schulungsgelände von NHS mit Hund befindet. Soweit der Kunde durch NHS aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten.
§ 12 Urheberrecht, Aufzeichnungen
Nur durch eine schriftliche Einverständniserklärung ist der Kunde damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen und Fotos, die NHS von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt oder anderweitig genutzt werden dürfen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Verträge unterliegen dem Recht der BRD. Gerichtsstand ist an den Sitz von NHS angelehnt: Gummersbach.